FAQs
Welche Daten muss ein Digitaler Produktpass enthalten?
Der Inhalt eines Digitalen Produktpasses (DPP) richtet sich nach dem jeweiligen Produkttyp und wird in den delegierten Rechtsakten branchenspezifisch festgelegt. Üblicherweise umfasst der DPP Informationen zu Energieeffizienz, Materialzusammensetzung, CO₂-Bilanz, Reparaturanleitungen, Entsorgungsmöglichkeiten sowie gegebenenfalls Angaben zu verwendeten Chemikalien.“
Wer ist für die Erstellung des Digitalen Produktpasses verantwortlich?
In der Regel liegt die Verantwortung bei den Herstellern oder Inverkehrbringern der Produkte. Sie müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Daten korrekt und vollständig im DPP hinterlegt sind.
Welche Vorteile bietet der DPP für Käufer:innen
Verbraucher:innen können Entscheidungen direkt bei der Produktauswahl treffen und (technische) Vorteile gegenüber anderen Produkten mit einem kurzen Scan des QR-Codes verfügbar machen – z. B. über Reparierbarkeit, Herkunft oder Umweltbelastung eines Produkts.
Welche Informationen enthält der DPP?
Die einzupflegenden Daten, sind abhängig vom Produkttyp.
____
In Bearbeitung befindliche delegierte Rechtsakte werden nach Veröffentlichung die entsprechenden Vorgaben enthalten.
____
In der Regel sind es, zusätzlich zu den noch zu erwartenden Inhalten, u.a Informationen zu Energieeffizienz, Materialzusammensetzung, CO₂-Bilanz, Reparaturanleitungen, Entsorgungsmöglichkeiten und ggf. Informationen zu verwendeten Chemikalien.
Wie erfahre ich über die Veröffentlichung und Inhalte neuer delegierter Rechtsakte?
Besuchen Sie diese Seite regelmässig. Auf der Unterseite "DPP Aktuell" werden Sie über aktuelle Entwicklungen zeitnah informiert
Ist das Format Ihrer Datenbanken interoperabel ?
Ja eine Interoperabilität ist gem. der festgelegten EU-Regularien gegeben.
Welche Vorteile bietet der DPP Importeuren, Herstellern, Händlern und Verkaufsplattformen?
Transparenz und Rückverfolgbarkeit: Der DPP ermöglicht eine lückenlose Nachverfolgung der Herkunft und der Lieferkette der Produkte, was die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und Qualitätsstandards erleichtert.
Darf der QR-Code zum DPP schon vor der gesetzlichen Umsetzungsfrist freiwillig aufgebracht werden?
Ja, der QR-Code darf schon vor der verpflichtenden Deadline freiwillig aufgebracht werden
„Müssen bei einer freiwilligen Aufbringung bereits alle regulatorisch geforderten Inhalte vollständig vorliegen?“
Nein, jedoch müssen regulatorisch geforderte Inhalte bis zur Umsetzungspflicht eingebracht werden. Dadurch ist eine Skalierbarkeit gewährleistet. Eine freiwillige Nutzung ist möglich und kann Wettbewerbsvorteile durch erhöhte Transparenz und Nachhaltigkeit bieten.
Wie wird die Qualität und Richtigkeit der Daten im DPP sichergestellt?
Die für Marktaufsichtsbehörden und Zoll eingestellten Daten müssen fachlich geprüft und verifiziert werden, bevor sie in die Datenbank eingestellt werden. Marktaufsichtsbehörden können stichprobenartige Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Anforderungen zu überwachen.
„Können für Marktaufsichtsbehörden verpflichtende Dokumente, wie beispielsweise Konformitätserklärungen, Typenschilder, Identitätserklärungen und Prüfberichte, vor der Einstellung in die Datenbank von Ihnen fachlich geprüft und verifiziert beziehungsweise erstellt werden?“
Ja, fachlich versierte Mitarbeiter, können in bestimmten Produktbereichen Dokumentenprüfungen (Dokuchecks) oder die Erstellung von bestimmten Dokumenten durchführen.
Kommen für die v.g. Tätigkeiten zusätzliche Kosten auf mich zu?
Ja, die zusätzlichen Kosten sind abhängig von Produktkategorie, Komplexität des Produktes und des gewünschten Umfanges.
___
Gerne unterbreiten wir Ihnen hierfür ein separates oder inkludiertes Angebot.
Wie gewährleisten Sie den Datenschutz beim Digitalen Produktpass?
Die Datensicherheit und der Schutz der Unternehmensinformationen werden durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt.
Wie soll ich als Händler agieren, wenn kein DPP zur Verfügung gestellt wird ?
Überprüfen Sie zunächst, ob für das betreffende Produkt tatsächlich ein Digitaler Produktpass gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Verpflichtung hängt vom Produkttyp und den geltenden delegierten Rechtsakten ab.
In der Regel liegt die Verantwortung bei den Herstellern oder Inverkehrbringern der Produkte. Sie müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Daten korrekt und vollständig im DPP hinterlegt sind.
__
Fordern Sie den Digitalen Produktpass beim Hersteller oder Lieferanten an. Diese sind in der Regel verpflichtet, den DPP bereitzustellen, sofern dieser gesetzlich vorgeschrieben ist.
___
Dokumentieren Sie Ihre Anfrage und die erhaltenen Antworten sorgfältig. Dies kann im Falle von Kontrollen durch Marktaufsichtsbehörden wichtig sein.
___
Sollte der Hersteller oder Lieferant keinen Digitalen Produktpass bereitstellen, obwohl dieser gesetzlich vorgeschrieben ist, informieren Sie die zuständigen Marktaufsichtsbehörden. Diese können entsprechende Maßnahmen ergreifen.
___
Beachten Sie, dass das Inverkehrbringen von Produkten ohne erforderlichen Digitalen Produktpass zu Sanktionen führen kann. Vermeiden Sie den Verkauf solcher Produkte, wenn dies gesetzlich nicht zulässig ist.
Dieses betrifft nicht eine freiwillige Anbringung des DPP-QR-Codes.
,