NEU: Automatisierte Datenverwaltung 
zum Digitalen Produktpass


Bitte behalten Sie diese Seite im Auge und besuchen uns  bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!

Über aktuelle Recherchen zum Digitalen Produktpass werden Sie hier laufend informiert.

 

 

Die im April 2024in Kraft getretene Ökodesignverordnung ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation) (EU) 2014/1781  ersetzt die Ökodesignrichtlinie 2009/125/EG von 2009

Hintergrund: Die Verordnung zum Digitalen Produktpass (Digital Product Passport, DPP) fokussiert sich auf Produktgruppen, bei denen der ökologische Fußabdruck besonders hoch ist und bei denen Transparenz entlang des gesamten Lebenszyklus einen großen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten kann. Besonders betroffen sind daher folgende Produktgruppen: Elektronik, Elektrogeräte,  (Smartphones, Laptops, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik. Ziel:  Verbesserung der Reparierbarkeit, Wiederverwendung und Recycling, Transparenz über Materialbestandteile und Herkunft,  Geplante Umsetzung DPP  2029-2030, abhängig von ergänzenden Rechtsakten
Batterien und Akkumulatoren, insbesondere Li-Ion Batterien für Elektrofahrzeuge. Ziel: Rückverfolgbarkeit der Materialien, Förderung  des Recyclings und der sicheren Entsorgung. Verbindliche  Umsetzung DPP Februar 2027
Textilien und Bekleidung, Schuhe und andere textile Produkte. Ziel: Informationen zu Materialzusammensetzung, Herkunft, Umwelt- und Sozialstandards. 
Geplante Umsetzung: Das delegierte Gesetz für Textilien und Bekleidung soll etwa 2027 verabschiedet werden, was zu Compliance-Fristen um Mitte 2028 (18 Monate später) führt.


 EU Pläne zur Umsetzung 

Eine zentrale Säule der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ist der digitale
Produktpass. Für jedes Produkt, für das Ökodesign-Maßnahmen erlassen werden, wird es 
 den digitalen Produktpass geben, es sei denn, es gibt ein alternatives digitales System mit
gleichwertigen Informationen, z. B. die EPREL-Datenbank



E-Mail
Anruf
Karte
Infos