Neue Ökodesignverordnung (EU) 2024/1781 DKE-Infos zum Digitalen Produktpass
In den Artikeln 7 und 8 sowie im Anhang III der Ökodesign-Verordnung sind die Informationen aufgeführt, die in den Produktpass aufgenommen werden müssen und solche, die aufgenommen werden können.
Zu letzteren zählen zum Beispiel Informationen der Hersteller für die Endnutzer wie beispielsweise Gebrauchsanleitungen, Nutzungshandbücher etc. Vor allem aber wird festgelegt, welche Informationsanforderungen die Europäische Kommission in Bezug auf den digitalen Produktpass
festlegen muss, und wer Zugang zu welchen Informationen haben soll.
Auch wenn beim Thema "Digitaler Produktpass" noch vieles, wie z.B. das Format, offen ist, sollten Unternehmen schon heute beginnen, sich auf die kommenden Anforderungen und diese wichtige Entwicklung vorzubereiten
Die genauen Anforderungen und Daten, die Unternehmen für den DPP bereitstellen müssen, sind von der Europäischen Union bisher noch nicht festgelegt worden, das Grundgerüst, auf das man aufbauen kann steht jedoch, sodass die Arbeiten für dieses Grundgerüst schon jetzt starten können.
Es ist jedoch bereits erkennbar, dass Informationen wie Fabrikat und Modell, Herstellungsort, Rohstoffherkunft, materielle und chemische Zusammensetzung , Recyclingfähigkeit, Reparaturmöglichkeiten, Eigentums- und Verkaufsdaten, sowie Emissionswerte während der Herstellung und Distribution von entscheidender Bedeutung sein werden .
Viele Informationen werden essentiell sein, unabhängig vom Produkt
Die entscheidenden kommenden delegierten Rechtsakte zu den einzelnen Produktkategorien werde ich aufmerksam verfolgen.
Lassen Sie uns den Weg gemeinsam gehen, Step by Step
,
Eine zentrale Säule der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ist der digitale
Produktpass. Für jedes Produkt, für das Ökodesign-Maßnahmen erlassen werden, wird es
einen digitalen Produktpass geben, es sei denn, es gibt ein alternatives digitales System mit
gleichwertigen Informationen, z. B. die EPREL-Datenbank (Quelle: Mitteilung der Europäische Kommission v. 16.04.2025)
HISTORIE
2020 | Die EU kündigt im Rahmen des "Green Deals" erste Überlegungen für den DPP an. | |
2022 | Die EU-Kommission legt den Vorschlag für den digitalen Produktpass vor. | |
2023 | Veröffentlichung der Verordnung über nachhaltige Produkte, Konkretisierung des DPP | |
2024 | Inkrafttreten der Ökodesign-VO zum DPP | |
2025/2026 | Die ersten Unternehmen starten mit Digitalen Pr4oduktpässen | |
2027 | Verpflichtende Einführung für Traktionsbatterien | |
2030 | Endziel Einführung weiterer Produktpässe |


