NEU: Automatisierte Datenverwaltung 
zum Digitalen Produktpass

Neue Ökodesignverordnung (EU) 2024/1781    DKE-Infos  zum Digitalen Produktpass

In den Artikeln 7 und 8 sowie im Anhang III der Ökodesign-Verordnung sind die  Informationen aufgeführt, die in den Produktpass aufgenommen werden müssen und solche, die aufgenommen werden können.
Zu letzteren zählen zum Beispiel Informationen der Hersteller für die Endnutzer wie beispielsweise Gebrauchsanleitungen, Nutzungshandbücher etc. Vor allem aber wird festgelegt, welche Informationsanforderungen die Europäische Kommission in Bezug auf den digitalen Produktpass 
festlegen muss, und wer Zugang zu welchen Informationen haben soll.


Auch wenn beim Thema "Digitaler Produktpass" noch vieles, wie z.B. das Format, offen ist, sollten Unternehmen schon heute beginnen, sich auf die kommenden Anforderungen und diese wichtige Entwicklung vorzubereiten

 Die genauen Anforderungen und Daten, die Unternehmen für den DPP bereitstellen müssen, sind von der Europäischen Union bisher noch nicht festgelegt worden, das Grundgerüst, auf das man aufbauen kann steht jedoch, sodass die Arbeiten für dieses Grundgerüst schon jetzt starten können. 

Es ist jedoch bereits erkennbar, dass Informationen  wie Fabrikat und Modell, Herstellungsort, Rohstoffherkunft, materielle und chemische Zusammensetzung , Recyclingfähigkeit, Reparaturmöglichkeiten, Eigentums- und Verkaufsdaten, sowie Emissionswerte während der Herstellung und Distribution von entscheidender Bedeutung sein werden .  

Viele Informationen  werden essentiell sein, unabhängig vom Produkt

Die entscheidenden kommenden delegierten Rechtsakte zu den einzelnen Produktkategorien werde ich aufmerksam verfolgen.
Lassen Sie uns den Weg gemeinsam  gehen, Step by Step




QR-Code zum Digitalen Produktpass


 

Eine zentrale Säule der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ist der digitale
Produktpass. Für jedes Produkt, für das Ökodesign-Maßnahmen erlassen werden, wird es

einen digitalen Produktpass geben, es sei denn, es gibt ein alternatives digitales System mit
gleichwertigen Informationen, z. B. die EPREL-Datenbank (Quelle: Mitteilung der Europäische Kommission v. 16.04.2025)

HISTORIE

2020

Die EU kündigt im Rahmen des "Green Deals" erste Überlegungen für den DPP an.


2022

Die EU-Kommission legt den Vorschlag für den digitalen Produktpass vor.


2023

Veröffentlichung der  Verordnung über nachhaltige Produkte, Konkretisierung des DPP


2024

Inkrafttreten der Ökodesign-VO zum DPP 


2025/2026

Die ersten Unternehmen starten mit Digitalen Pr4oduktpässen


2027

Verpflichtende Einführung für Traktionsbatterien 


2030

Endziel Einführung weiterer Produktpässe




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